Gemeinde
Gemeinde anrufen
E-Mail senden
Klicken Sie bitte hier.
Startseite > Gemeindeamt > Verwaltung > Zuständigkeiten
Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).