Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern, falls verheiratet
- Meldenachweise beider Elternteile
- evtl. Nachweis akademischer Grade
- Vorname des Kindes
Kosten:
- Eintragung einer Geburt: gebührenfrei
- Ausstellung der ersten Geburtsurkunde bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei (Ab dem 2. Lebensjahr: 9,30 Euro)
- Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises bis zum 2. Geburtstag: gebührenfrei (Ab dem 2. Lebensjahr: 50,60 Euro)
Geburtsurkunde