Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. 


Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig:

  • Jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde
  • In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
  • In Wien:
    • Die Staatsbürgerschaftsevidenz (→ Stadt Wien)
    • Jedes  Standesamt im Anlassfall Geburt oder Ehe (→ Stadt Wien) 
    • Jedes Magistratische Bezirksamt (→ Stadt Wien)
    • Das Stadtservice – Team Stadtinformation (→ Stadt Wien)

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA).


Kosten: 50,60 Euro



Zuständig