Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig:
- Jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien:
- Die Staatsbürgerschaftsevidenz (→ Stadt Wien)
- Jedes Standesamt im Anlassfall Geburt oder Ehe (→ Stadt Wien)
- Jedes Magistratische Bezirksamt (→ Stadt Wien)
- Das Stadtservice – Team Stadtinformation (→ Stadt Wien)
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA).
Kosten: 50,60 Euro